Standort des Gebäudes
Freiburg
Nutzung
Hotel
Gebäudehöhe
bis 11 m hoch
In den Brandschutzvorschriften gibt es kein Verbot von Gittern zum Einbruchschutz. Zentral ist, dass die Flucht- und Rettungswege in Ihrem Brandschutzkonzept den Vorschriften entsprechen. In Zusammenarbeit mit der Feuerwehr muss ein Interventionskonzept erstellt werden.