Wir planen bei einem Hotel, die Fenster mit einem feinmaschigen Gitter von aussen zu sichern. Die Fluchtwegsituation entspricht den Normen. Gibt es andere Gründe betreffend Brandschutz, die dagegen sprechen? Zum Beispiel die Intervention durch die Feuerwehr?

Beitrag der Gebäudeversicherung Freiburg

Standort des Gebäudes

Freiburg

Nutzung

Hotel

Gebäudehöhe

bis 11 m hoch

In den Brandschutzvorschriften gibt es kein Verbot von Gittern zum Einbruchschutz. Zentral ist, dass die Flucht- und Rettungswege in Ihrem Brandschutzkonzept den Vorschriften entsprechen. In Zusammenarbeit mit der Feuerwehr muss ein Interventionskonzept erstellt werden. 

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