Wir planen auf einem Grundstück, auf dem bereits ein Einfamilienhaus steht, ein weiteres Einfamilienhaus. Wie wird der minimale Gebäudeabstand definiert?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Gemäss den Brandschutzvorschriften muss jede Wohneinheit als eigener Brandabschnitt ausgebildet werden. Beim freistehenden Einfamilienhaus ist dies naturgemäss der Fall. Werden zwei EFH zusammengebaut (oder ohne ausreichende Schutzabstände gebaut), ist mindestens ein Brandabschnitt erforderlich.

Ergo gibt es folgende Lösungsansätze:

1) Beibehaltung der Anforderungen an Einfamilienhäuser: Damit es zwei eigenständige Gebäude bleiben, müssen die Schutzabstände eingehalten werden oder die Gebäude werden mit einer Brandmauer getrennt. Alternativ ist es möglich, Ersatzmassnahmen bei unterschrittenem Schutzabstand zu treffen, welche gleichwertig zur Bildung eines Brandabschnittes sind.

2) Die zwei Einheiten werden als Mehrfamilienhaus ausgelegt: Zwischen den Gebäuden muss mindestens ein Brandabschnitt vorgesehen werden.

3) Objektbezogene Beurteilung und Massnahmen im Einvernehmen mit der zuständigen Brandschutzbehörde.

 

 

 

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