Wir möchten unsere Küche mit dem Esszimmer verbinden und würden dazu eine Wand entfernen. Dürfen wir stattdessen einen Stahlträger (ohne Verkleidung) einbauen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Einfamilienhaus

Gebäudehöhe

max. 2 Stockwerke

Bei Einfamilienhäusern gibt es keine Anforderungen an den Feuerwiderstand von Brandabschnitten und Tragwerken. Der Stahlträger darf deshalb verwendet werden.  

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