Standort des Gebäudes
Tessin
Nutzung
Einfamilienhaus
Gebäudehöhe
max. 2 Stockwerke
Unter welchen Umständen eine solche Massnahme unverhältnismässig ist, können wir nicht beantworten. Dies muss die zuständige Behörde objektbezogen beurteilen.
Je nach Unterschreitung können verschiedene Ersatzmassnahmen getroffen werden. Diese finden Sie in der Brandschutzrichtlinie 15-15 «Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte» im Anhang zu Ziffer 2.4. Wenn der Abstand mehr als 2 m beträgt, gibt es z. B. die Möglichkeit, Fenster ohne Feuerwiderstand in einem Mauerwerk versetzt anzuordnen.
Bitte beachten Sie:
Ihr Bauvorhaben liegt in einem Kanton, der sich nicht am Forum Brandschutz beteiligt. Unsere Antwort basiert deshalb auf den schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften. Allenfalls müssen Sie zusätzliche kantonsspezifische Anforderungen beachten.