Wir möchten in unserem Parking mit 40 Parkplätzen Ladestationen zu installieren und sind nun dabei eine Abstimmung für die Grundinfrastruktur vorzubereiten. Welche Vorkehrungen müssen bezüglich Brandschutz und Belüftung eingehalten werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Parking, max. 2 Stockwerke, Kanton Zug

Die Brandschutzvorschriften sehen keine zusätzlichen Vorkehrungen für Ladestationen von Elektrofahrzeugen vor.