Der Einbau eines Fensters ist nicht zwingend eine Frage des Brandschutzes. Es handelt sich jedoch um eine Veränderung der Fassade, für die in jedem Fall eine Baubewilligung erforderlich ist. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, sich an eine/n Architekten/-in zu wenden. Falls Brandschutzfragen im Raum stehen, ist bei Wohnbauten nicht die GVB, sondern der Feueraufseher der Gemeinde zuständig.
Wir möchten in einem Nebenraum ein kleines Fenster einbauen. Benötigen wir dazu eine Beratung durch einen Brandschutzexperten?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB