Wir möchten etwas Benzin für den Notfall lagern. Dazu würden wir zwei handelsübliche Kleintanks à je 10 Liter in unserem Kellerabteil lagern. In der Brandschutzrichtlinie 26-15 habe ich gelesen, dass bis zu 25 Liter Benzin in einem Raum beliebiger Art gelagert werden darf.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Zürich

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

bis 11 m hoch

Bis zu 25 Liter Benzin dürfen grundsätzlich in Räumen ohne weitere Brandschutzanforderungen gelagert werden. Es gilt jedoch, die nötige Sorgfaltspflicht zu berücksichtigen: Die Behälter müssen dicht verschlossen sein und mit genügend Abstand zu möglichen Zündquellen auf einer nichtbrennbaren Unterlage aufgestellt werden. Die Lagerung darf zudem zu keiner markanten Erhöhung des Brandrisikos führen.

Weitere Hinweise zur Sorgfaltspflicht finden Sie in der Brandschutzrichtlinie 12-15 Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz unter Ziffer 3.2.

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