Standort des Gebäudes
Zürich
Nutzung
Mehrfamilienhaus
Gebäudehöhe
bis 11 m hoch
Bis zu 25 Liter Benzin dürfen grundsätzlich in Räumen ohne weitere Brandschutzanforderungen gelagert werden. Es gilt jedoch, die nötige Sorgfaltspflicht zu berücksichtigen: Die Behälter müssen dicht verschlossen sein und mit genügend Abstand zu möglichen Zündquellen auf einer nichtbrennbaren Unterlage aufgestellt werden. Die Lagerung darf zudem zu keiner markanten Erhöhung des Brandrisikos führen.
Weitere Hinweise zur Sorgfaltspflicht finden Sie in der Brandschutzrichtlinie 12-15 Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz unter Ziffer 3.2.