Wir möchten einen gedeckten Aussensitzplatz realisieren (ca. 10 x 4 x 2.5 m, zweiseitig offen). Gilt das bereits als Nebengebäude mit einem Brandschutzabstand von 4 m gegenüber Gebäuden auf dem Nachbargrundstück?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Gebäudehöhe

nicht relevant/unbekannt

Nutzung

andere Nutzung

Beschreibung

Aussensitzplatz gedeckt

Gemäss Ihrer Beschreibung gehen wir davon aus, dass es sich um eine Nebenbaute handelt, für welche die Brandschutzabstände (über die Parzellengrenze) beachtet werden müssen. Für eine abschliessende Beurteilung müssen die Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt werden. Wenn es sich bei Ihrem und dem angrenzenden Gebäude um Wohnhäuser handelt, ist der Feueraufseher der Gemeinde die zuständige Instanz für die Beurteilung.

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