Wir möchten einen Carport bauen. Der Carport unseres Nachbarn ist aus Holz gebaut und reicht bis an den Rand des Grundstücks. Müssen wir eine Mauer zwischen den beiden Carports erstellen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Carports gelten als Nebenbauten. Diese müssen zu anderen oder grundstücksfremden Nebenbauten einen Brandschutzabstand von 4,0 m einhalten. Wenn dies nicht gewährleistet ist, müssen die Nebenbauten mit einer brandabschnittsbildenden Wand getrennt werden. An die Wand gelten die Anforderungen gemäss der Nutzung, zu welcher der Carport gehört.

Das heisst, Sie müssen eine Wand erstellen. Bei einem Carport ist die Nutzung «Wohnen» massgebend. Danach muss die Wand einen Feuerwiderstand von EI 30 erfüllen. Eine solche Wand kann durchaus in Holzbauweise erstellt werden, z.B. mit vorfabrizierten Elementwänden, die beidseitig oder einseitig mit Gipsfaserplatten beplankt sind. Bei der Ausführung sind die Angaben des Herstellers zu beachten (z.B. genauer Aufbau, Befestigung, Witterungsschutz).

Bitte beachten Sie: Aufgrund der kantonalen Gesetzgebung kann auf der Parzellengrenze die Erstellung einer Brandmauer gefordert werden. In diesem Fall müsste der Feuerwiderstand EI 60 betragen. Weitere Informationen zu Brandmauern finden Sie in der Brandschutzerläuterung «Brandmauern 100-15» der VKF.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert