Wir möchten eine Idee prüfen: Wäre es grundsätzlich denkbar, für rund 1000 Personen Kartonhocker bereitzustellen, welche die Gäste in vorgegebenen Sektoren selber platzieren?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Ihre Idee ist in zweierlei Hinsicht problematisch:

  • In Räumen mit grosser Personenbelegung muss die Bestuhlung wenn möglich am Boden unverrückbar befestigt werden oder die Stühle müssen zu Sitzreihen fest verbunden sein (siehe dazu Brandschutzrichtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege», Ziffer 3.5.5, Absatz 4).
  • Sitzgelegenheiten müssen aus Baustoffen der Brandverhaltensgruppe RF2 bestehen und dürfen kein kritisches Verhalten zeigen. In gewissen Fällen sind auch Baustoffe RF3 zugelassen (Brandschutzrichtlinie 14-15 «Verwendung von Baustoffen», Ziffer 4.1, Absatz 6). Normaler Karton erfüllt diese Anforderungen nicht.

Aus Sicht des Brandschutzes ist Ihre Idee deshalb so nicht umsetzbar.

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