Standort des Gebäudes
Bern
Nutzung
Mehrfamilienhaus
Gebäudehöhe
bis 11 m hoch
Diese Situation ist in der Tat aussergewöhnlich. In erster Linie stellt sich die Frage, ob dieses Brandschutzkonzept von behördlicher Seite bewilligt wurde. Denn es sieht eine Lösung vor, die aus den gegebenen Rahmenbedingungen nicht umsetzbar ist, und im Widerspruch zu den Brandschutzvorschriften steht. Die Brandschutzvorschriften geben vor, dass innerhalb jeder Nutzungseinheit ein Fluchtweg ins Freie erforderlich ist. Das ist hier offensichtlich nicht der Fall.
Wir empfehlen Ihnen, sich an einen Baujuristen zu wenden.