Wir leben in einem 2-Familien-Haus, unsere Wohnung befindet sich im EG, die zweite Wohnung im OG. Das UG ist hälftig geteilt. Von beiden Wohnungen aus führt ein gemeinsamer Lift ins UG. Zur Wohnung im OG gehört ein Hobbyraum im UG mit direktem Ausgang ins Freie. Gemäss Brandschutzkonzept muss vom UG aus im Brandfall durch diesen Hobbyraum geflüchtet werden. Das Problem ist: Der Eigentümer der OG-Wohnung gewährt uns den Zutritt nicht. Leider wurde es beim Verkauf verpasst, Dienstbarkeiten dazu zu vereinbaren. Ist das zulässig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

bis 11 m hoch

Diese Situation ist in der Tat aussergewöhnlich. In erster Linie stellt sich die Frage, ob dieses Brandschutzkonzept von behördlicher Seite bewilligt wurde. Denn es sieht eine Lösung vor, die aus den gegebenen Rahmenbedingungen nicht umsetzbar ist, und im Widerspruch zu den Brandschutzvorschriften steht. Die Brandschutzvorschriften geben vor, dass innerhalb jeder Nutzungseinheit ein Fluchtweg ins Freie erforderlich ist. Das ist hier offensichtlich nicht der Fall. 

Wir empfehlen Ihnen, sich an einen Baujuristen zu wenden. 

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