Wir haben zwei Räume mit jeweils einer 90 cm breiten Türe, die in denselben Korridor führen. Dieser ist durch eine Türe (ca. 1.20 m breit) mit dem Treppenhaus verbunden. Wie viele Personen dürfen sich pro Raum aufhalten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Vereinslokal, Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Zürich

Die Anforderungen an die Anzahl und Breite von Ausgängen bezieht sich nur auf einzelne Räume (Brandschutzrichtlinie 16-15 Flucht- und Rettungswege Ziff. 2.4.6). Bei mehreren Räumen nebeneinander wird nicht kumuliert. Somit sind gemäss Ihrer Fragestellung pro Raum 50 Personen zulässig – vorausgesetzt, dass die Türen in Fluchtrichtung öffnen.

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