Standort des Gebäudes
Bern
Nutzung
Mehrfamilienhaus
Gebäudehöhe
bis 11 m hoch
Der Fluchtweg muss grundsätzlich freigehalten werden. Im Kanton Bern ist es erlaubt, einen nicht brennbaren Schuhschrank bis zu einer Grösse von 0,2 m3 im Treppenhaus zu platzieren, vorausgesetzt, dass der Schrank fix montiert ist und der Fluchtweg auf einer Breite von 1,2 m gewährleistet ist. Insofern klingt die Beschreibung der Situation in Ihrem Treppenhaus akzeptabel, soweit die Schränke nicht zu gross sind. Eine abschliessende Beurteilung können wir hier aber nicht geben. Dazu müssten Sie sich an den Feueraufseher Ihrer Wohngemeinde wenden.