Standort des Gebäudes
Jura
Gebäudehöhe
nicht relevant/unbekannt
Nutzung
andere Nutzung
Beschreibung
Ausstellungsflächen in natürlich gedecktem Aussenraum
Diese Frage können wir nicht abschliessend beantworten. Die Brandschutzvorschriften gelten für Gebäude. Für Höhlen können sie allenfalls sinngemäss angewendet werden, unter Einbezug der örtlichen Gegebenheiten und der vorgesehenen Nutzung. Bitte wenden Sie sich an die örtlich zuständige Brandschutzbehörde der Standortgemeinde. Diese muss unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort entscheiden, welche Brandschutzmassnahmen nötig sind. Insbesondere die Zugänglichkeit der Felshöhle und der sichere Ort im Freien, an dem sich die Besuchenden im Falle eines Brandes besammeln, muss objektspezifisch betrachtet werden.