Die Klassierung B1 nach DIN 4102 bedeutet «schwer entflammbar». Klassierungen nach DIN-Normen können nicht direkt den Brandverhaltensgruppen nach den Schweizerischen Brandschutzvorschriften zugeordnet werden. Für eine Zuordnung muss eine EN-Klassifizierung (EN 13501-1) oder eine Brandkennziffer (VKF) vorliegen. Der Brandverhaltensgruppe RF1 kann ein Baustoff jedoch in der Regel nur zugeordnet werden, wenn er gar keinen Brandbeitrag leistet.
Ob das Produkt im Einzelfall angewendet werden kann, muss mit der lokal zuständigen Brandschutzbehörde abgeklärt werden.