Standort des Gebäudes
Wallis
Gebäudehöhe
max. 2 Stockwerke
Nutzung
andere Nutzung
Beschreibung
geschlossenes Gartenhaus
Bitte beachten Sie, dass wir die Frage hier auf dem Forum Brandschutz nicht abschliessend beantworten können. Grundsätzlich müssen Nebenbauten zum Hauptgebäude der gleichen Parzelle keinen Mindestabstand aufweisen. Wenn die Mindestabstände zwischen zwei Gebäude über die Parzellengrenze hinweg nicht eingehalten werden, gibt es verschiedene Ersatzmassnahmen. Je nachdem, welchen Abstand die beiden Gebäude von einander haben und wie sie konstruiert sind, kommen unterschiedliche Varianten in Frage. Sie finden die Varianten in der VKF-Brandschutzrichtlinie 15-15 Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte im Anhang zu Ziffer 2.4.
Welche Massnahmen in Ihrem Fall getroffen werden müssen, muss die Brandschutzbehörde Ihrer Gemeinde beurteilen.