Wir haben in unserer Einstellhalle mit 48 Plätzen einen Raum, der mit einem Gitter abgeschlossen ist. Der Hauswart lagert darin Rasenmäher, Hochdruckgerät, Bodenwischgerät, Besen, Pneus und diverses Kleinwerkzeug. Ist das zulässig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Einstellraum, 11 bis 30 m hoch, Kanton Bern

Aus Sicht des Brandschutzes macht es keinen Unterschied, ob Material und Geräte auf einem Parkplatz oder in einem vergitterten Raum deponiert sind.

Die Gefährdung ist dieselbe, da die Parkplätze und der Raum im gleichen Brandabschnitt liegen.

Einzelne Geräte wie ein Rasenmäher oder ein Hochdruckgerät dürfen grundsätzlich in einer privaten Einstellhalle abgestellt werden. Werkstätten, Hobbyräume oder Lager mit einer relevanten Menge an brennbaren Materialen müssten jedoch in einem separaten Brandabschnitt liegen, der feuerwiderstandfähig von der Einstellhalle abgeschlossen ist.

Was Sie in einer Einstellhalle lagern dürfen, finden Sie im Beitrag «Dürfen in Einstellhallen für Motorfahrzeuge auch brennbare Gegenstände und brennbares Material (Holz, Papier, Karton, Chemikalien, Benzin etc.) gelagert werden?»

Diese Angaben und weitere Informationen finden Sie auch in der Broschüre «Brandsicherheit in Einstellhallen» der Gebäudeversicherung Bern.

 

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