Wir haben in unserem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung die Ölheizung (18 kW) ersetzt und im gleichen Raum (Waschraum im EG mit Zugang zu Toilette und Dusche) umplatziert. Ist gegenüber den angrenzenden Räumen eine Brandschutztüre notwendig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Aargau

Nutzung

Einfamilienhaus

Gebäudehöhe

max. 2 Stockwerke

Brandschutzrichtlinie 24-15 «Wärmetechnische Anlagen» hält in Absatz 3.2 für Einfamilienhäuser fest:  «Wenn von der Art der Feuerungsaggregate her nichts dagegen spricht und das Brandrisiko gering ist, dürfen die Aufstellräume auch anderen Zwecken dienen.» Dies gilt für Feueraggregate mit einer Nennleistung bis 70 kW.

Bei einer Ölheizung spricht grundsätzlich nichts dagegen und gemäss Ihrem Beschrieb ist auch das Brandrisiko gering.

Bitte beachten Sie: Dies gilt gemäss den Schweizerischen Brandschutzvorschriften. Der Vollzug obliegt den Kantonen, allenfalls sind im Kanton Aargau zusätzliche Bestimmungen zu beachten.

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