Standort des Gebäudes
Aargau
Nutzung
Einfamilienhaus
Gebäudehöhe
max. 2 Stockwerke
Brandschutzrichtlinie 24-15 «Wärmetechnische Anlagen» hält in Absatz 3.2 für Einfamilienhäuser fest: «Wenn von der Art der Feuerungsaggregate her nichts dagegen spricht und das Brandrisiko gering ist, dürfen die Aufstellräume auch anderen Zwecken dienen.» Dies gilt für Feueraggregate mit einer Nennleistung bis 70 kW.
Bei einer Ölheizung spricht grundsätzlich nichts dagegen und gemäss Ihrem Beschrieb ist auch das Brandrisiko gering.
Bitte beachten Sie: Dies gilt gemäss den Schweizerischen Brandschutzvorschriften. Der Vollzug obliegt den Kantonen, allenfalls sind im Kanton Aargau zusätzliche Bestimmungen zu beachten.