Wir haben in einem Regal Feuerlöscher gelagert. Müssen diese gesichert werden, sodass sie nicht herunterfallen können?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

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Nutzung

Gewerbe, Industrie

Gebäudehöhe

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Mein Verständnis ist: Die Feuerlöscher sind zwar Druckbehälter, allerdings vor der Auslösung noch ohne Druck. Der Druck erfolgt erst nach Öffnen der Druckgaskartusche und dann auch immer erst nach Entfernung der Sicherungen. Können bei einem Sturz Schäden entstehen, die den Feuerlöscher unbrauchbar machen? Haben Sie eine Empfehlung?

 

In der Tat gelten «Aufladelöscher» gemäss Druckgeräteverordnung als Druckbehälter, stehen aber im Lagerzustand nicht unter Druck.

Dennoch gilt es zu verhindern, dass Handfeuerlöscher (HFL) herunterfallen. Zum einen ist nach einem Sturz des HFL die vom Hersteller garantierte Konformität des Druckbehälters und anderer Komponenten möglicherweise nicht mehr gegeben – bitte Angaben des Herstellers beachten. Zum anderen kann ein herabstürzender HFL die Arbeitssicherheit gefährden und Personen verletzen.

In der Praxis werden HFL häufig in Palettenrahmen oder Kartons gelagert. Ob eine liegende Lagerung zulässig ist, muss ebenfalls den Herstellerangaben entnommen werden.

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