Wir haben einen Schlüssel unserer Wohnungstür verloren und müssen nun den Zylinder ersetzen. Wir möchten einen Zylinderdrehknopf, damit die Tür im Brandfall immer geöffnet werden kann. Die Verwaltung will das aber nicht. Gibt es Vorschriften oder Studien, die uns helfen könnten, die Verwaltung zu überzeugen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Die Anforderung an einen Notausgangsverschluss nach EN 179 (bzw. bei bestehenden Türen mindestens mit Zylinderdrehknopf) besteht nur bei Abschlüssen und Türen ausserhalb dem Wohnungseingang.

Die Wohnungseingangstüre mit einem Zylinderdrehknopf zu versehen ist deshalb nicht vorgeschrieben. Wir erachten dies jedoch als sinnvoll, denn es erhöht Ihre Sicherheit in einem Ereignisfall tatsächlich.

2 Gedanken zu “Wir haben einen Schlüssel unserer Wohnungstür verloren und müssen nun den Zylinder ersetzen. Wir möchten einen Zylinderdrehknopf, damit die Tür im Brandfall immer geöffnet werden kann. Die Verwaltung will das aber nicht. Gibt es Vorschriften oder Studien, die uns helfen könnten, die Verwaltung zu überzeugen?”

  1. Ich wohne in einem 6Stock MFH mit 18 Einheiten im Stockwerkeigentum mit Lift. Nun wurde die Eingangstür ersetzt und die ÖFFNET sich nicht nach AUSSEN sondern NACH INNEN. Ich habe der Verwaltung geschrieben, das ich Einverstanden bin die Alte gegen eine Neue zu Ersetzen, aber diese müsse Explizit nach Aussen geöffnet werden. Die Tür wurde gewechselt aber geht wie die Alte nach INNEN auf. Habe nachgefragt und es bekam die Antwort, das dieses nicht gehe weil wenn die Tür Offen ist, man nicht an die Klingeln der Wohnungen kommt und es werde eine anderer Fluchtweg zusätzlich gesucht. Nun die Eingangstür geht nach wie vor nach Innen auf (nach Gesetzt Verboten bei eine Neumontage ) eine 2. Möglichkeit über den Fahrradkeller zuerst eine Tür Öffnen- dann durch eine Gang und man ist an der Ausgangstür die auch nach INNEN aufgeht 3. wieder eine Tür Öffnen, die Zweite Tür Öffnen die durch die Waschküche geht auch diese Tür geht nach Innen auf. Nun FRAGE: ist das der DIREKTE WEG NACH DRAUSSEN ????? DARF MAN DAS BEWILLIGEN ?? ODER MUSS DIE EINGANGSTÜR NEU BESTELLT UND NACH AUSSEN AUFGEHEN ??

    1. In Mehrfamilienhäusern mit 10 Wohnungen oder mehr muss die Eingangstüre in Fluchtrichtung öffnen. Dies muss grundsätzlich auch beim Ersatz verhältnismässig beachtet werden.
      Wir nehmen an, dass die ersetzte Türe den Zugang zum Treppenhaus (= vertikaler Fluchtweg) darstellt. Vom vertikalen Fluchtweg darf der Fluchtweg nicht durch einen Nutzraum führen, sondern muss direkt ins Freie gehen.
      Wir empfehlen Ihnen, die lokal zuständige Brandschutz- und /oder Baupolizeibehörde zu kontaktieren. Dieser obliegt es, zu entscheiden, ob die Türe ersetzt werden muss.

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