Wir haben einen Abstellplatz in einer privaten Einstellhalle (>600 m2). Aktuell haben wir ein offenes Metallgestell mit Holzregalen, darin lagern wir Folgendes: einen Satz Pneus, ein kleines manuelles Autohebegerät, eine Aluleiter, einen Benzin-Rasenmäher, zwei Davoser-Schlitten, Gartenwerkzeug und Partyzeltstangen in einem Karton. Ist das erlaubt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

bis 11 m hoch

In einem privaten Parking (>600m2) ist es erlaubt, eine geringe Menge an Material, das zum Betrieb oder der Pflege des Fahrzeugs dient sowie Sportgeräte zu lagern. Das Material muss in einem Kasten aufbewahrt werden. Handelt es sich um einen brennbaren Kasten, beträgt das maximale Volumen 0.5 m3, bei einem nicht brennbaren Kasten sind es 1 m3

Zusätzlich ist es möglich, ein Satz Pneus sowie sperrige und häufig transportierte Gegenstände wie Skis, Skistöcke, Schlitten, Dachboxen, Leitern und dergleichen zu lagern. Offene Gestelle sind jedoch nicht erlaubt.  

Bitte beachten Sie auch die Hausordnung. Möglicherweise sind darin weitere Bestimmungen zum Lagern von Material festgehalten.  

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