Standort des Gebäudes
Bern
Nutzung
Mehrfamilienhaus
Gebäudehöhe
max. 2 Stockwerke
Aus Brandschutzsicht dürfen in Einstellräumen für Motorfahrzeuge, die kleiner als 600 m2 sind, brennbare Materialien gelagert werden. Ebenso dürfen Einstellräume zu anderen Zwecken, wie als Werkstatt, genutzt werden.
Bitte beachten Sie jedoch auch die Hausordnung. Möglicherweise hat die Eigentümerschaft darin Bestimmungen zur Nutzung des Einstellraums festgehalten, die über die Brandschutzvorschriften hinausgehen.