Wir haben eine Garage mit 5 Einstellpläzen und einem Lagerraum (140 m2). Dieser Raum gilt als Nebenraum. Darf ich dort Holz, Papier und eine Werkbank lagen und den Lagerraum als Werkstatt benutzen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

max. 2 Stockwerke

Aus Brandschutzsicht dürfen in Einstellräumen für Motorfahrzeuge, die kleiner als 600 m2 sind, brennbare Materialien gelagert werden. Ebenso dürfen Einstellräume zu anderen Zwecken, wie als Werkstatt, genutzt werden. 
Bitte beachten Sie jedoch auch die Hausordnung. Möglicherweise hat die Eigentümerschaft darin Bestimmungen zur Nutzung des Einstellraums festgehalten, die über die Brandschutzvorschriften hinausgehen.  

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