Wir haben ein Gebäude mit zwei Wohneinheiten. Die Wohnung im Erdgeschoss möchte einen Wäscheabwurf in ihren privaten Waschraum im Untergeschoss. Ist dies brandschutztechnisch zulässig? Würde es ausreichen, wenn das Rohr einen Durchmesser von 30 cm hat und aus Chromstahl ist, eine Auswurfklappe hat und der Deckenanschluss abgeschottet ist?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

bis 11 m hoch

Ohne die Gegebenheiten des Gebäudes zu kennen, können wir die Frage nicht abschliessend beantworten.

In der Regel sind in Mehrfamilienhäusern die Kellerräume zu einen Brandabschnitt zusammengefasst. Die Geschossdecke zur Wohnung im Erdgeschoss bildet somit einen Brandabschnitt. Deshalb müsste auch der Wäscheabwurf so ausgestaltet werden, dass dieser den gleichen Feuerwiderstand wie die Geschossdecke (EI 60) aufweist.

Die einfachste Variante wäre womöglich, das Abwurfrohr im EG in einen feuerwiderstandsfähigen Schacht mit einem Deckel oder Klappe mit Feuerwiderstand EI 30 zu installieren. Denkbar wäre auch, den privaten Waschraum im UG als separater Brandabschnitt zusammen mit der Wohnung im EG auszubilden.

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