Wir haben die Auflage erhalten, die Türen zum Treppenhaus kindersicher zu machen. Wir planen, die Türfallen neu auf einer Höhe von 1.5 m anzubringen. Ist dies aus Sicht des Brandschutzes erlaubt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

andere Nutzung

Beschreibung

Kindertagesstätte

In den Brandschutzvorschriften ist nicht festgehalten, auf welcher Höhe die Türfallen angebracht werden müssen. Es müssen jedoch auch andere Normen eingehalten werden. Gemäss SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» darf der Türdrücker nicht höher als 1.1 m montiert sein.

Als alternative Variante könnte der Türdrücker in senkrechter Stellung angebracht werden oder es kann ein zusätzliches Riegelschloss mit einem Aussenzylinder montiert werden, damit der Zugang für Interventionen gewährleistet bleibt.

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