Wir gestalten Einzel- und Zweierbüros in Grossraumbüros um. Welche Folgen hat diese Veränderung für das Notfall- und Evakuationskonzept und für die Brandschutzeinrichtungen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Fragen:

  • Muss die Brandmeldeanlage angepasst werden?
  • Braucht es zusätzliche Brandschutztüren, um die Brandabschnittsflächen möglichst klein zu halten?
  • Müssen die Fluchtwege umgestaltet werden, insbesondere die Korridore und der Zugang für die Feuerwehr?
  • Wir möchten im Korridor Ablagen für Ordner und Archivdokumente schaffen. Damit würde der Korridor zur Nutzungsfläche. Wie wirkt sich das auf die Fluchtwege aus?

Objekt: Büro, 11 bis 30 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern

 

Notfall- und Einsatzkonzept
Unabhängig von der internen Raumorganisation muss jeder Betrieb über eine Sicherheitsorganisation Brandschutz verfügen, die der Situation angepasst ist. Das Verhalten im Brandfall und die Alarmierung müssen geplant, je nach Situation schriftlich festgehalten und an geeigneten Orten angeschlagen werden. Die Rettungskräfte sind in die Planung mit einzubeziehen.

Brandmeldeanlage
In einem Bürogebäude ist grundsätzlich keine Brandmeldeanlage gefordert. Falls jedoch eine Brandmeldeanlage vorhanden ist, muss diese auf die neue räumliche Situation angepasst werden.

Brandabschnitte und Brandschutztüren
Nutzungen wie Sitzungszimmer, Archive oder Aufenthaltsräume, die dem Bürobetrieb zugeordnet sind, können im gleichen Brandabschnitt zusammengefasst werden. In Bürobauten darf die Brandabschnittsfläche bis zu 3600 m2 betragen. Diese Fläche kann sich bis über drei offen miteinander verbundene Geschosse ausdehnen. Wenn Sie mit der Umgestaltung diese Fläche nicht überschreiten, müssen Sie keine zusätzlichen Brandabschnitte bilden, also auch keine neuen Brandschutztüren montieren.

Fluchtweg über Nutzungseinheiten
Werden die Büroräume (Büro, Sitzungszimmer, Flure etc.) zu einer Nutzungseinheit zusammengefasst, darf der Fluchtweg über maximal einen angrenzenden Raum führen. Die maximale Fluchtweglänge in der Nutzungseinheit bis zu einem vertikalen oder horizontalen Fluchtweg beträgt 35 m. Diese Anforderungen müssen mit der Umgestaltung eingehalten bleiben.

Ablagen für Ordner und Archivdokumente
Wenn der Korridor Teil der Nutzungseinheit «Büroräume» ist, dürfen Sie Ablagen aufstellen. Wenn er als horizontaler Fluchtweg klassifiziert ist, sind Ablagen nicht zulässig.

Weitere Informationen finden Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz «Heureka» unter der Nutzung «Büro» und Ihrer Gebäudegrösse, z.B. in den Themen «Flucht- und Rettungswege» oder «Brandmeldeanlagen».

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