Wir ersetzen ein Cheminée im Dachgeschoss durch einen Schwedenofen. Reicht es, wenn der neue Kamin – ein Rohr im bestehenden gemauerten Kamin – eine Höhe von 1 m über dem Dach aufweist? Müssen wir eine Baubewilligung einholen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern

Aus brandschutztechnischer Sicht haben Abgasanlagen eine ausreichende Höhe, wenn diese einen Mindestabstand von 1 m zur Dachfläche aufweisen (senkrecht zur Dachfläche gemessen).

Weitere Bestimmungen können seitens der Luftreinhalteverordnung gefordert werden. Beim Erstellen einer Abgasanlage sind diverse Aspekte zu berücksichtigen, wie etwa Abstände zu brennbaren Bauteilen sowie die richtige Materialisierung und Dimensionierung (siehe dazu auch Brandschutzrichtlinie 24-15 Wärmetechnische Anlagen Kapitel 5). Wir empfehlen, Abgasanlagen durch eine Fachperson installieren zu lassen. Betreffend Baugesuchpflicht empfehlen wir Ihnen, sich an die örtliche Bauverwaltung zur wenden.

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