Wir erhalten imme wieder ältere Brandschutztore (T30 ohne Plakette) zur Reparatur. Dürfen an diesen Toren die Laufschienen und Laufwerke noch eins zu eins ersetzt werden, wenn an der Konstruktion sonst nicht geändert wird und Originalteile verwendet werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

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Nutzung

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Gebäudehöhe

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Unterhalts- und Reparaturarbeiten können an altrechtlich bewilligten Brandschutzabschlüssen grundsätzlich ohne weiteres vorgenommen werden, soweit diese die zugewiesene Funktion weiter erfüllen können. Dies kann nicht mit einem Ersatz eines Brandabschlusses gleichgestellt werden. Eine Neubeurteilung und Abwägung eines Komplettersatzes erfolgt in der Regel nur, wenn das Gebäude generell umgebaut oder saniert wird.

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