Standort des Gebäudes
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Nutzung
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Gebäudehöhe
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Unterhalts- und Reparaturarbeiten können an altrechtlich bewilligten Brandschutzabschlüssen grundsätzlich ohne weiteres vorgenommen werden, soweit diese die zugewiesene Funktion weiter erfüllen können. Dies kann nicht mit einem Ersatz eines Brandabschlusses gleichgestellt werden. Eine Neubeurteilung und Abwägung eines Komplettersatzes erfolgt in der Regel nur, wenn das Gebäude generell umgebaut oder saniert wird.