Wir beziehen eine Mietwohnung, in der zwei Räume ausschliesslich mit F90 Brandschutzfenstern ausgestattet sind. Diese sind dauerhaft geschlossen zu halten – wie sollen wir diese Zimmer lüften, ohne gegen die Brandschutzvorschriften zu verstossen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m hoch

Brandschutzfenster sind Bestandteile von feuerwiderstandsfähigen Brandschutzwänden und müssen immer geschlossen sein. Solche Fenster lassen sich zwar öffnen, aber dies ist nur für Unterhalt und Reinigung erlaubt und nicht zum Lüften – der Luftaustausch muss anderweitig gewährleistet werden.

Dazu ist bei der Planung eines Gebäudes das Lüftungskonzept zu berücksichtigen. Eine Möglichkeit ist eine mechanische Komfortlüftung. Ist diese nicht vorhanden, muss eine genügende Durchlüftung anderswertig sichergestellt werden, z. B. mit einer entsprechenden Raumaufteilung.

Wir empfehlen Ihnen, bei der Bauherrschaft abzuklären, wie die Lüftung für die Zimmer vorgesehen ist.

 

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