Wir betreiben zwei Sprinkleranlagen. Die monatliche Kontrolle wird von einer externen Firma durchgeführt. Diese ist jedoch nicht zertifiziert. Die jährliche Kontrolle nehmen wir selbst vor. Entspricht unsere Handhabung den Vorschriften?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Gewerbe und Industrie, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Bern

Als Anlageneigentümer oder -betreiber sind Sie dafür verantwortlich, dass die Sprinkleranlagen in Stand gehalten und jederzeit betriebsbereit ist (vgl. Brandschutzrichtlinien 19-15 Sprinkeranlagen, Ziff. 6). Wir gehen davon aus, dass es sich bei den wöchentlichen und monatlichen Kontrollen um die Aufgaben eines Sprinklerwarts handelt, z. B. Probelalarme durchführen oder Ereignisse und Massnahmen dokumentieren. Für diese Funktion ist keine zertifizierte Fachfirma nötig. Wartungen hingegen dürfen nur durch anerkannte Fachfirmen durchgeführt werden. Unter folgendem Link können Sie anerkannte Fachfirmen für Sprinkleranlagen abrufen www.bsronline.ch/de/registersuche .

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