Wir besitzen eine Putzmaschine, die elektrisch aufgeladen werden kann. Sie befindet sich in einem separatem Raum eines Fitnessstudios. Muss die Maschine in einem abgeschlossenen Raum oder einer Box gelagert werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Fitnessstudio, ausserhalb des Kantons Bern

Die Brandschutzvorschriften regeln die Lagerung solcher Geräte nicht. Es wird davon ausgegangen, dass keine Gefahr von den Geräten ausgeht, wenn sie richtig eingesetzt werden.

Ob Sie spezielle Vorsichtsmassnahmen treffen müssen, hängt in erster Linie vom Typ der Batterie ab. Bei herkömmlichen Bleibatterien kann sich zum Beispiel Knallgas bilden. Damit ist die unmittelbare Umgebung des Ladebereichs explosionsgefährdet. Um diese Gefahr zu vermeiden, muss der Bereich gut gelüftet werden. Bei der SUVA finden Sie eine Checkliste dazu. Zudem müssen Sie die Vorgaben des Herstellers beachten. Dieser muss informieren, wie das Gerät gefahrlos betrieben werden kann.

Weitere Informationen zu Anforderungen an Batterieladestationen sind beim Zentrum für Arbeitsmedizin, Ergonomie und Hygiene AEH verfügbar.

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