Wir bauen eine Turnhalle zu einer Mehrzweckhalle (500 Pers.) um. Eine neue Fluchttür (1,20 m, Panikdruckstange SN EN 179:2008) ist erforderlich. Da BASPO „glatte Wände“ verlangt: besser flächenbündig mit herausragender Stange oder zurückversetzt in die Leibung, sodass die Stange in der Wandebene liegt?

Beitrag der Sektion Brandschutz Kanton Wallis

Standort des Gebäudes

Wallis

Nutzung

Schule

Gebäudehöhe

bis 11 m hoch

Die Tür kann entweder in die Leibung gesetzt werden, sodass die Panikdruckstange in der Wandebene liegt. So bleibt die lichte Durchgangsbreite von 1,20 m erhalten, die Brandschutzanforderungen sind erfüllt und gleichzeitig entspricht die Lösung dem BASPO-Prinzip der glatten Wand.

Für neue Türen gibt es zudem mittlerweile auch bündige Panikstangen. Für Türen im Bestand kann auch eine abnehmbare Panikstange installiert werden. Hier muss sichergestellt sein, dass die Panikstange bei einer Veranstaltung installiert ist. Diese Praxis kann auch für neue Türen angewendet werden, dies erfordert jedoch eine kantonale Ausnahmebewilligung.

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