Standort des Gebäudes
Zürich
Nutzung
Mehrfamilienhaus
Gebäudehöhe
11 m bis 30 m hoch
Diese Frage lässt sich ohne nähere Informationen nicht beantworten. Ob eine Brandmauer erstellt werden muss, entscheidet die örtlich zuständige Behörde. Wir gehen davon aus, dass diese Grundsatzfrage mit der Baubewilligung beantwortet wurde. Die Brandschutzvorschriften legen nicht fest, welche Materialien verwendet werden müssen. Sie definieren lediglich Anforderungen an den Feuerwiderstand. Diese können mit unterschiedlichen Materialien erreicht werden. Wenn der erforderliche Feuerwiderstand bestimmt ist, kann Ihnen das Verzeichnis zu den allgemein anerkannten Bauprodukten einen Hinweis auf minimale Bauteildicken geben. Weitere Bauprodukte finden Sie auch im Brandschutzregister. Zusätzliche Informationen zum Thema Brandmauern finden Sie in der VKF-Brandschutzerläuterung 100-15 Brandmauern.