Wir bauen ein Gebäude um, das sich eine Wand mit einem Ersatzneubau teilt. Dieser ist 12 m hoch. Gehe ich richtig in der Annahme, dass es sich um ein Gebäude mittlerer Höhe handelt mit einem Feuerwiderstand von REI180? Welches Material soll diese Wand haben und was wäre die Mindeststärke?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Zürich

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Diese Frage lässt sich ohne nähere Informationen nicht beantworten. Ob eine Brandmauer erstellt werden muss, entscheidet die örtlich zuständige Behörde. Wir gehen davon aus, dass diese Grundsatzfrage mit der Baubewilligung beantwortet wurde. Die Brandschutzvorschriften legen nicht fest, welche Materialien verwendet werden müssen. Sie definieren lediglich Anforderungen an den Feuerwiderstand. Diese können mit unterschiedlichen Materialien erreicht werden. Wenn der erforderliche Feuerwiderstand bestimmt ist, kann Ihnen das Verzeichnis zu den allgemein anerkannten Bauprodukten einen Hinweis auf minimale Bauteildicken geben. Weitere Bauprodukte finden Sie auch im Brandschutzregister. Zusätzliche Informationen zum Thema Brandmauern finden Sie in der VKF-Brandschutzerläuterung 100-15 Brandmauern. 

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