Wir bauen ein Einfamilienhaus neu auf. Der alte Holzstall mit Tenn und einer Grundfläche von 30m2 steht mit einem Abstand von 3.8m zum Haus. Er befindet sich auf dem gleichen Grundstück wie das Haus, wird aber nicht genutzt. Sind wir mit dem mehrgeschossigen Stall als Nebenbaute von den Brandschutzabstandvorschriften befreit? Ist es relevant, ob er ein- oder zweigeschossig ist?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Einfamilienhaus, bis 11 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern

Gemäss Brandschutznorm, Art. 13, Ziffer 3e, beschränken sich Nebenbauten auf eingeschossige Gebäude. Ihr mehrgeschossiger Stall ist also keine Nebenbaute und damit auch nicht von den Abstandsvorschriften befreit.

Mit dem Abstand von 3.8 m sind die geforderten Mindestabstände unterschritten. Dies müssen Sie mit ein- oder beidseitigen Brandschutzmassnahmen kompensieren. Geeignet sind zum Beispiel feuerwiderstandständige Aussenwände oder Bekleidungen. Informationen dazu finden Sie in der Brandschutzrichtlinie 15-15 «Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte», Anhang zu Ziffer 2.4.

Wir empfehlen Ihnen jedoch, das Gespräch mit der zuständigen Brandschutzbehörde zu suchen. Viele Gemeinden haben Sonderlösungen für die Dorfzone.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert