Wir bauen das Bauernhaus meiner Eltern um. Wohn- und Stallteil werden zu Wohnungen umgebaut und mir überschrieben und die Hocheinfahrt wird ausgebaut und wird meinen Eltern. Gibt es bestimmte Anforderungen bei Stockwerkeigentum bezüglich Brandabschnitt oder Brandmauer?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m, Kanton Bern

Gemäss Ihrem Beschrieb wird das Gebäude vollständig in Wohnungen umgenutzt. So kommen die Brandschutzanforderungen an ein Mehrfamilienhaus zum Tragen. Eine Brandmauer ist somit nicht (mehr) notwendig. Jede Wohneinheit muss jedoch als separaten Brandabschnitt ausgebildet werden. Nach Ihren Angaben handelt es sich um ein Gebäude mittlerer Höhe, womit ein Feuerwiderstand von 60 Minuten notwendig wäre. Weitere Angaben zu Mehrfamilienhäusern finden Sie auf der Informationsplattform Heureka.

Die Anforderungen an Ihr Objekt müssen abschliessend anhand Ihrer Bau- und Brandschutzpläne mit dem zuständigen Feueraufseher Ihrer Gemeinde geklärt werden.

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