Wieviel Abstand muss neben dem Elektrokasten eines Treppenlifts vorhanden sein, damit bei einem Brand der Durchgang gewährleistet ist?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m hoch, Kanton Bern

Grundsätzlich bleibt es bei einer minimalen Durchgangsbreite von 1,20 m. Bei einem nachträglichen Einbau in bestehende Gebäude gelten im Kanton Bern die Minimalanforderungen, die in folgendem Dokument festgehalten sind: Brandschutzmerkblatt «Treppenlifte nachträglich einbauen»

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