Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m hoch, Kanton Bern
Grundsätzlich bleibt es bei einer minimalen Durchgangsbreite von 1,20 m. Bei einem nachträglichen Einbau in bestehende Gebäude gelten im Kanton Bern die Minimalanforderungen, die in folgendem Dokument festgehalten sind: Brandschutzmerkblatt «Treppenlifte nachträglich einbauen»