Wie wird Gussasphalt deklariert?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Gussasphalt wird schon seit geraumer Zeit im Hoch- und Tiefbau verwendet und wird aus dieser langen Erfahrung in Bezug auf den Brandschutz als unproblematisch betrachtet. Aus materialtechnologischer Sicht kann er aber nicht den nicht brennbaren Baustoffen zugeordnet werden, da er zu einem beträchtlichen Anteil aus organischen Stoffen besteht. Ausserdem wird er bei vielen Anwendungsmöglichkeiten mit anderen Baustoffen gemischt. Eine eindeutige Klassifizierung ist darum nicht möglich.

Wenn kein Prüfnachweis vorliegt, muss für die Anwendung im Gebäude im Einzelfall mit der zuständigen Behörde abgeklärt werden, ob Gussasphalt ohne Prüfnachweis als gleichwertig zu einem klassifizierten Bauprodukt anerkannt wird.

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