Wie wird die Personenbelegung in einem Verkaufs- und Ausstellungsraum einer Autogarage (Neubau) berechnet? Dürfen die Flächen der ausgestellten Fahrzeuge von der Grundfläche abgezogen werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Verkauf

Gebäudehöhe

bis 11 m hoch

Die maximale Personenbelegung sollte in einer Nutzungsvereinbarung und/oder im Brandschutzplan verbindlich festgehalten werden (siehe dazu Brandschutzrichtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege», Ziffer 3.5.2). Dies ist insbesondere zu empfehlen, wenn eine erhöhte Personenbelegung zu erwarten oder nicht ausgeschlossen ist (z.B. bei gelegentlichen Events). Für den Fall, dass die maximale Personenbelegung nach den Vorgaben für Fachmärkte (0.1 Personen/m2) beurteilt wird, muss die gesamte Fläche des Raumes inklusive der Flächen der ausgestellten PKWs berücksichtigt werden.

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