Standort des Gebäudes
Bern
Nutzung
Verkauf
Gebäudehöhe
bis 11 m hoch
Die maximale Personenbelegung sollte in einer Nutzungsvereinbarung und/oder im Brandschutzplan verbindlich festgehalten werden (siehe dazu Brandschutzrichtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege», Ziffer 3.5.2). Dies ist insbesondere zu empfehlen, wenn eine erhöhte Personenbelegung zu erwarten oder nicht ausgeschlossen ist (z.B. bei gelegentlichen Events). Für den Fall, dass die maximale Personenbelegung nach den Vorgaben für Fachmärkte (0.1 Personen/m2) beurteilt wird, muss die gesamte Fläche des Raumes inklusive der Flächen der ausgestellten PKWs berücksichtigt werden.