Nutzung
Mehrfamilienhaus
Bei Wohngebäuden bis zu einer Höhe von 11 m (Gebäude geringe Höhe) ist gemäss Brandschutzvorschriften keine Abströmöffnung vorgeschrieben.
Ist das Wohngebäude höher als 11m, muss die freie geometrische Lüftungsfläche der Abströmöffnungen mindestens 0.5 m2 betragen, sofern nicht in allen Geschossen genügend grosse (mindestens 0.3 m2 geometrische Fläche) Lüftungsflügel vorhanden sind, die direkt ins Freie führen.
Diese Informationen und detaillierte Ausführungen finden Sie in der Brandschutzrichtlinie 21-15 «Rauch- und Wärmeabzugsanlagen», Absatz 3.3.1.