Wie werden Bausubstanzen, die aus vor Ort gemischten Rohmaterialien bestehen, einer Brandverhaltensgruppe zugeordnet? Wir interessieren uns für eine Aussenisolation aus «Hanfbeton» – einer Mischung aus Kalk- und gipsverbundener Zellulose.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m hoch, Kanton Bern

Bei Zellulose auf Basis von Hanf stellt sich die Frage, ob diese als Baustoff zugelassen ist. Darüber müsste der Hersteller Auskunft geben.

Wenn dem so ist, wäre zwar die Brandverhaltensgruppe der Zellulose bekannt, die Aussenisolation könnte aber trotzdem nicht einer Gruppe zugeteilt werden. Denn wenn Materialien unterschiedlicher Brandverhaltensgruppen gemischt werden, ist eine Zuordnung (z.B. rechnerisch) zu einer Brandverhaltensgruppe für das Gemisch nicht möglich. Hier kann nur eine Prüfung im Brandlabor Auskunft über das Brandverhalten des neu entstandenen Bauprodukts geben.

In Ihrem Fall liegt also eine objektspezifische Anwendung vor. Allenfalls könnte in einem Brandschutzkonzept mit Nachweisverfahren aufgezeigt werden, dass trotz der eingesetzten Materialien (wie z.B. Hanf) die Schutzziele gleichwertig erreicht werden. Solche Konzepte haben eine erhöhte Qualitätssicherungsstufe, sind durch einen Fachplaner Brandschutz (Brandschutzfachmann oder allenfalls Brandschutzexperte) zu erstellen und durch die Brandschutzbehörde zu prüfen.

Informationen zum Nachweisverfahren finden Sie auf der Heureka, der Informationsplattform für Brandschutz, im Fachthema «Nachweise» und in der Brandschutznorm, Artikel 11 und 12.

Hinweis zum Inverkehrbringen neuer Bauprodukte: Das Inverkehrbringen und die Anwendung von Brandschutzprodukten ist in der Brandschutznorm, Artikel 14 geregelt. Zuständig für das Inverkehrbringen ist der Bund. Massgebend sind die Bestimmungen des Bauproduktegesetzes.

Über die Anwendung in Gebäuden und Anlagen entscheidet die Brandschutzbehörde. Bei Bauprodukten, die nicht einer europäischen Norm entsprechen, stützt sie sich dabei auf Prüfnachweise, Zertifikate oder Konformitätsnachweise akkreditierter Stellen.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert