Wie viele Personen dürfen sich maximal in einem Hochhaus (Gesamtfläche 1400 m2) aufhalten? Das Gebäude weist drei Treppenhäuser auf.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Bürogebäude, Hochhaus, Kanton Zürich

Bei der Planung eines Gebäudes errechnet sich die minimale Fluchtwegbreite aus der Personenbelegung. Massgebend ist dabei der Raum mit der grössten Belegung:

bis 50 Personen                1 Ausgang, 90 cm breit

50 bis 100 Personen         2 Ausgänge, je 90 cm breit

100 bis 200 Personen       3 Ausgänge, je 90 cm breit oder 2 Ausgänge, 1,20 m und 90 cm
breit

Bei mehr als 200 Personen wird die notwendige Breite der Fluchtwege wird mit einem Faktor berechnet:

  • ebenerdig: 60 cm pro 100 Personen
  • Unter- oder Obergeschosse (Räume, die mit Treppen erschlossen sind): 60 cm pro 60 Personen.

Jeder Ausgang muss zudem mindestens 1,2 m breit sein.

Daraus ergibt sich: Bei drei Treppenhäusern (je 1,2 m breit) ist in einem Raum, der in alle drei Treppenhäuser mündet, eine maximale Personenbelegung von 360 erlaubt.

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