Wie viele Personen dürfen sich in einer Aula mit 2 Ausgängen (> 2 m breit) aufhalten?Objekt: Schule, 11 m bis 30 m hoch

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Schule, 11 m bis 30 m hoch

Wieviel Personen sich in der Aula aufhalten dürfen, hängt aus Sicht des Brandschutzes von der Anzahl und Breite der Fluchtwege ab. Bei zwei Ausgängen à je 2 m Breite dürfen sich grundsätzlich bis zu 400 Personen in der Aula aufhalten. Aber Achtung: Dies gilt nur, wenn beide Ausgänge unabhängig voneinander direkt ins Freie oder in vertikale Fluchtwege führen und wenn sich die Türen bei Feuer oder Rauch rasch öffnen lassen. Bei Doppelflügeltüren, deren Standflügel mit integrierten Kantenriegeln fixiert sind, ist dies zum Beispiel nicht der Fall. Ausgänge mit solchen Türen werden nicht zu den Fluchtwegen mitgezählt.

Da wir die Situation vor Ort nicht kennen, können wir Ihnen keine abschliessende Antwort geben. Wir empfehlen Ihnen, mit der zuständigen Brandschutzbehörde Kontakt aufzunehmen.

Detaillierte Informationen zur Auslegung von Fluchtwegen finden Sie auf der Informationsplattform «Heureka» unter der Nutzung «Schule» und Ihrer Gebäudehöhe im Thema «Fluchtwege» oder im Fachthema «Flucht- und Rettungswege».

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