Wie viele Personen dürfen sich in einem Festsaal befinden, wenn dieser 2 Ausgänge hat?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Wie viele Personen sich im Festsaal aufhalten dürfen, hängt von der Breite der Ausgänge ab:

  • Sind beide Ausgänge schmaler als 1,20 m, dürfen sich maximal 100 Personen im Saal aufhalten.
  • Ist mindestens einer der Ausgänge 1,20 m oder breiter, dürfen sich bis zu 200 Personen aufhalten.
  • Sind beide Ausgänge 1,20 m breit, dürfen sich bis zu 400 Personen im Saal aufhalten, vorausgesetzt, dass die Fluchtwege ebenerdig ins Freie führen. Falls die Fluchtwege über Treppen führen, dürfen sich maximal 240 Personen im Raum aufhalten.

Wie Sie die geforderten Anzahl Ausgänge abhängig von der Personenbelegung berechnen, finden Sie auf der Informationsplattform «Heureka» unter der Nutzung «Veranstaltungen» im Thema «Fluchtwege und Ausgänge».

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