Wie sind die Anforderungen an die Abdichtung und die Anschlüsse von brandabschnittsbildenden Bauteilen im Detail zu verstehen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Basel-Landschaft

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

max. 2 Stockwerke

Die Fragen im Detail:
Zu «Anschlüsse an angrenzende Bauteile», siehe Brandschutzrichtlinie 15-15 «Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte», Ziffer 3.3.3, Absatz 2:

  • Zu Variante A: Was sind die Anforderung an die Abdichtung? Ist es zwingend, dass die Unterteilung (Holz Dicke min. 40mm) die unterste Dachschicht (Dreischichtplatte) durchdringt, wenn beides Holz ist?
  • Ist der bündige Anschluss der Innenwand an die Aussenwand (kein Spalt, Holzständer direkt mit Aussenwand verschraubt) auch eine mögliche Lösung? Oder müsste bei der Variante C die Installationsschicht immer noch mit Mineralwolle gedämmt werden?

Analog zur Verbindung von brandabschnittsbildenden Bauteilen können auch Aussenwände (ohne Feuerwiderstandsanforderung) mit einer brandabschnittsbildenden Wand oder Decke kraftschlüssig und fugenlos verbunden werden. Damit erübrigt sich eine Fugenabdichtung.

Die Unterteilung in der Aussenwandkonstruktion hat das Schutzziel, einen Durchbrand (z.B. Dämmungshohlraum) während mindestens 30 Minuten zu verhindern. Diese Aufgabe kann grundsätzlich auch erfüllt werden, wenn die Beplankung des Aussenwand- oder Dachelements hinter dem Wandanschluss durchläuft. Entscheidend ist, dass Hohlräume in Dämm- und Installationsebenen sowie in montagebedingten Fugen unterbrochen werden, wie in den Skizzen schematisch dargestellt ist.

Weitere Angaben zum Thema im Holzbau sind in den Lignum-Dokumentationen Brandschutz zu finden.

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