Wie nahe darf ich eine Feuerschale oder offener Holzgrill an ein Gebäude stellen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Die Brandschutzrichtlinien definieren keinen Mindestabstand. Es gilt, die allgemeine Sorgfaltspflicht wahrzunehmen (mehr dazu in der Brandschutzrichtlinie 12-15 Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz) und alle Vorkehrungen zu treffen, damit für Gebäuden sowie Fahrzeuge keine Gefahr ausgeht.

Bitte beachten Sie, dass bei Trockenheit ein Feuerverbot in Waldesnähe besteht (im Kanton Bern bis 50 m vom Waldrand). Feuerstellen sind zu beaufsichtigen. Bei Trockenheit und Wind ist zudem auch das Feuerentfachen im eigenen Garten untersagt.

Im Weiteren haben wir auf  feuerstopp.ch Tipps festgehalten um einen gefahrlosen Grillbetrieb zu gewährleisten.

2 Gedanken zu “Wie nahe darf ich eine Feuerschale oder offener Holzgrill an ein Gebäude stellen?”

  1. Guten Tag Alle, trotz dem Feuerverbot 2022 wird im Garten unseres Nachbarn jeden Abend, keine zwei Meter neben unserem Haus / Fassade aus Holz, in einem offenen Eisengestell mit Brennholz angefeuert fürs Grillen. Wir sind ab diesem Zeitpunkt, also wo es zu rauchen anfängt gezwungen alle Fenster, Terrassentüren sofort zu schliessen. Der Qualm/Rauch würde sich sonst im ganzen Haus ausbreiten! Hinzu kommt die zur Zeit herrschende grosse Hitze , das ist unzumutbar für uns. Ganz besonders für meinen Mann, er leidet am Asthma.
    Was können wir unternehmen gegen die Rücksichtslosigkeit?

    1. Die Problematik des Qualms durch den Holzgrill fällt nicht in unseren Zuständigkeitsbereich, es handelt sich unserer Meinung nach um ein privatrechtliches Problem. Wir empfehlen Ihnen, diesbezüglich als Erstes das Gespräch mit Ihrem Nachbarn zu suchen, bevor Sie weitere Schritte einleiten, z. B. eine Anzeige bei der Polizei.

      Was den Abstand zwischen Holzgrill und Ihrer Holzfassade anbelangt, gibt es keine gesetzlich festgelegten Abstände, es gilt jedoch die Sorgfaltspflicht. Bei zu geringem Sicherheitsabstand könnte der Grill tatsächlich ein Brandrisiko für Ihr Haus darstellen, dies ist jedoch von der Bauweise, Feuerung und Umgebungsbedingungen abhängig.

      Wir empfehlen in diesem Fall dringend, eine gegenseitige Einigung mit Ihrem Nachbarn anzustreben. Sollte er sich uneinsichtig zeigen, können Sie sich an die kommunale Baupolizei wenden (je nach Organisation der Gemeinde nimmt die Aufgabe z.B. die örtliche Bauverwaltung wahr). Sie kann beurteilen, ob es sich um eine Verletzung öffentlich-rechtlicher Vorgaben (z.B. Bau- und Brandschutzvorschriften) handelt.

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