Wie nahe darf ich eine Feuerschale oder offener Holzgrill an ein Gebäude stellen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Die Brandschutzrichtlinien definieren keinen Mindestabstand. Es gilt, die allgemeine Sorgfaltspflicht wahrzunehmen (mehr dazu in der Brandschutzrichtlinie 12-15 Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz) und alle Vorkehrungen zu treffen, damit für Gebäuden sowie Fahrzeuge keine Gefahr ausgeht.

Bitte beachten Sie, dass bei Trockenheit ein Feuerverbot in Waldesnähe besteht (im Kanton Bern bis 50 m vom Waldrand). Feuerstellen sind zu beaufsichtigen. Bei Trockenheit und Wind ist zudem auch das Feuerentfachen im eigenen Garten untersagt.

Im Weiteren haben wir auf  feuerstopp.ch Tipps festgehalten um einen gefahrlosen Grillbetrieb zu gewährleisten.

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6 Gedanken zu “Wie nahe darf ich eine Feuerschale oder offener Holzgrill an ein Gebäude stellen?”

  1. Guten Tag zusammen
    Unser Nachbar hat eine Grillschale mit einem Meter Abstand zu unserer Grenze (Zaun) aufgestellt und betreibt sie auch da.
    Wir haben eine Holzfassade und ist dann wiederum 5-6 Meter von von unserer Grenze (Zaun) entfernt.

    Man liest auch immer wieder, Brandschutzabstand: Ein Mindestabstand von 4 Metern zum Nachbargrundstück und zu Gebäuden wird dringend empfholen.
    Das heisst der Abstand zum Nachbargrundstück muss/ sollte auch 4 Meter sein ?

    1. Wie im Beitrag beschrieben definieren die Brandschutzvorschriften keinen Mindestabstand für Grillschalen oder Ähnliches. Die Brandschutzabstände, die in den Brandschutzvorschriften gefordert sind, beziehen sich auf den Abstand zwischen Gebäuden und sind für den Fall einer Grillschale nicht anwendbar.
      Bei der Verwendung von Grillschalten gilt die Sorgfaltspflicht (siehe Hinweis im Beitrag). Welche Vorkehrungen getroffen werden müssen und welcher Abstand eingehalten werden muss, ist abhängig von der Umgebung und der Art und Grösse des Feuers in der Schale.

  2. Guten Tag
    Wir möchten eine „Grillkota“ bei uns in den Garten stellen. Gibt es dazu Mindestabstände welche zu anderen Gebäuden eingehalten werden müssen? Das Grill-Haus hat eine Grundfläche von 6,9qm2

    Vielen Dank.

    1. Beim Grill-Haus «Grillkota» handelt es sich um eine Nebenbaute. In diesem Fall ist zu Gebäuden auf demselben Grundstück kein Mindestabstand vorgeschrieben. Zu einem Gebäude auf dem Nachbargrundstück muss aus Sicht Brandschutz ein Abstand von 4 m eingehalten werden. Weitere Abstands- und Aufstellbedingungen sind in den Baureglementen der Gemeinde enthalten, die ebenso berücksichtigt werden müssen.

  3. Guten Tag Alle, trotz dem Feuerverbot 2022 wird im Garten unseres Nachbarn jeden Abend, keine zwei Meter neben unserem Haus / Fassade aus Holz, in einem offenen Eisengestell mit Brennholz angefeuert fürs Grillen. Wir sind ab diesem Zeitpunkt, also wo es zu rauchen anfängt gezwungen alle Fenster, Terrassentüren sofort zu schliessen. Der Qualm/Rauch würde sich sonst im ganzen Haus ausbreiten! Hinzu kommt die zur Zeit herrschende grosse Hitze , das ist unzumutbar für uns. Ganz besonders für meinen Mann, er leidet am Asthma.
    Was können wir unternehmen gegen die Rücksichtslosigkeit?

    1. Die Problematik des Qualms durch den Holzgrill fällt nicht in unseren Zuständigkeitsbereich, es handelt sich unserer Meinung nach um ein privatrechtliches Problem. Wir empfehlen Ihnen, diesbezüglich als Erstes das Gespräch mit Ihrem Nachbarn zu suchen, bevor Sie weitere Schritte einleiten, z. B. eine Anzeige bei der Polizei.

      Was den Abstand zwischen Holzgrill und Ihrer Holzfassade anbelangt, gibt es keine gesetzlich festgelegten Abstände, es gilt jedoch die Sorgfaltspflicht. Bei zu geringem Sicherheitsabstand könnte der Grill tatsächlich ein Brandrisiko für Ihr Haus darstellen, dies ist jedoch von der Bauweise, Feuerung und Umgebungsbedingungen abhängig.

      Wir empfehlen in diesem Fall dringend, eine gegenseitige Einigung mit Ihrem Nachbarn anzustreben. Sollte er sich uneinsichtig zeigen, können Sie sich an die kommunale Baupolizei wenden (je nach Organisation der Gemeinde nimmt die Aufgabe z.B. die örtliche Bauverwaltung wahr). Sie kann beurteilen, ob es sich um eine Verletzung öffentlich-rechtlicher Vorgaben (z.B. Bau- und Brandschutzvorschriften) handelt.

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