Nutzung: Verkauf; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Zürich
Wir gehen davon aus, dass Ihr Verkaufsraum nicht für 300 Personen ausgelegt ist, dass er sich nicht im Untergeschoss befindet und der Ausgang direkt ins Freie mündet. Wenn dies der Fall ist, ist eine nachleuchtende Kennzeichnung gemäss den Brandschutzvorschriften ausreichend. Die Mindestkantenlänge ist 150 mm und die zu verwendenden Symbole richten sich nach der Norm SN EN ISO 7010. Weiter Informationen finden Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz Heureka im Fachthema Flucht- und Rettungswege.