Wie muss die Fluchtwegmarkierung in einem Heizungsraum – mit einer Türe direkt nach aussen – markiert werden? Mit einer Fluchtwegleuchte oder einer langnachleuchtenden Fluchtwegschild?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Für Heizräume in Wohnhäuser ist im Normalfall keine sicherheitsbeleuchtete Fluchtwegkennzeichnung notwendig. Spezialfälle, wie z. B. Fernheizungszentralen, müssen objektbezogen durch die lokal zuständige Brandschutzbehörde beurteilt werden.

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