Wie muss die Brandmauer zwischen Futterlager und Wohnungen beim Umbau eines alten Bauernhauses gestaltet werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: Wir bauen ein altes Bauernhaus mit einem Gebäudevolumen von etwas mehr als 3’000m3 um. Ein Gebäudeteil wird als Futterlager genutzt, im anderen entstehen Wohnungen. Zwischen diesen beiden Nutzungen wird eine vertikale Brandmauer REI90 von der Bodenplatte bis unter die Ziegel erforderlich sein. Die Mauer wird aus Beton erstellt und gegen den Ökonomieteil thermisch gedämmt.

Meine Fragen: Wie sieht ein solcher Konstruktionsaufbau aus? Muss die Wand zwei massive Schalen aufweisen mit einer Dämmung in der Mitte oder genügt eine Schale mit Dämmung auf der Seite des Lagers und eine zusätzliche feuerwiderstandsfähige Oberfläche resp. Beplankung?

Nutzung: Gewerbe/Industrie und Bauernhaus, bis 11 m hoch, Kanton Jura

 

Wir empfehlen Ihnen, mit der zuständigen Behörde zu klären, ob mit der neuen Nutzung tatsächlich eine Brandmauer gefordert ist. Falls keine landwirtschaftliche Nutzung mehr betrieben wird, ist keine Mauer erforderlich.

Konstruktionsmöglichkeiten von Brandmauern finden Sie in der Brandschutzerläuterung 100-15 «Brandmauern» der VKF.

Anforderungen an die Dämmung bestehen, wenn diese innerhalb einer zweischaligen Konstruktion liegt. In diesem Fall muss das Dämmmaterial der Kategorie RF1 (nicht brennbar) entsprechen.

Die Dämmung gilt aber nicht als Bestandteil der Brandmauer. Mit einer zusätzlichen Bekleidung auf einer Dämmschicht lässt sich der Feuerwiderstand der Brandmauer nicht erhöhen. Denn jede Schale der Brandmauer muss als eigenständiges und selbsttragendes Bauteil ausgebildet sein.

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